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Einstellungen und Anschluss

DATEV-Freigabe für die Kanzlei

Die Seite zum Weiterleiten: was Yupana liest, welches Recht dafür genügt, welche drei Papiere es braucht — und warum die Kanzlei entscheidet.

Diese Seite ist zum Weiterleiten gedacht. Sie ist für die Steuerkanzlei geschrieben — sachlich, mit den drei Papieren gleich dabei.

Sie beschreibt einen Vorgang zwischen drei Parteien. Was der Mandant von der Anbindung sieht, steht unter Datenquellen.

Was Yupana ist

Yupana ist eine Controlling-Software für den Mittelstand, betrieben von der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Sie liest die Auswertungen, die in Ihrer Kanzlei ohnehin entstehen, und macht daraus für Ihren Mandanten eine Monatssicht: Bilanz, Kapitalflussrechnung, Kennzahlen mit Erklärung.

Sie liest ausschließlich: Buchführung und DATEV-Bestand bleiben vollständig bei Ihnen.

Welche Daten gelesen werden

Nur die Saldenliste, nur lesend. Für die Summen- und Saldenliste genügt in DATEV das Recht „Auswertungen Export“. Der Zugriff auf Einzelbuchungen hängt an einem separaten Recht („Kontobuchungen“), und das bleibt bei Ihnen. Yupana arbeitet mit den Salden.

  • Sachkontennummer und -bezeichnung
  • Eröffnungsbilanzwert, Monatsverkehrszahlen, Saldo

Einzelbuchungen, Belege und Belegbilder bleiben in der Kanzlei.

Der Abruf läuft einmal täglich und ist rein lesend. Wie aktuell die Daten sind, entscheidet Ihre Archivierung. Yupana zeigt dem Mandanten deshalb beide Daten: wann Sie archiviert haben und wann wir abgerufen haben.

Was zu tun ist

  1. Der Mandant erteilt die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht und die Einwilligung in die Übermittlung (Papier ① unten). Er ist der Geheimnisherr; seine Erklärung ist die Grundlage jeder Herausgabe.
  2. Die Bestellung des Datenservice läuft im Regelfall über Sie — bei Auftragsbuchführung über die MyDATEV Mandantenregistrierung. Nur wenn der Mandant selbst bucht und eine eigene DATEV-Vertragsbeziehung hat, bestellt er selbst.
  3. Kanzleiseitig gebraucht werden das SmartCard-Recht „Bestellen-/Vertrags- und Personendaten verwalten“ plus RVO-Administration; die Rechtevorlage heißt „Rechnungswesen Export Daten Service“.
  4. Zwischen Ihnen und dem Mandanten empfiehlt sich die Zusatzvereinbarung zur Verschwiegenheit nach § 62a StBerG (Papier ③) — das kostenlose Muster der Bundessteuerberaterkammer.

Die drei Papiere

Für die Freigabe an einen Drittanbieter stellen wir das Mandantendokument selbst. Die „DATEV Einverständniserklärungen“ regeln Werbung, Marktforschung, Nutzungsprofile und AGB; die Weitergabe an eine Software regelt Papier ①.

#PapierZwischen wemInhalt
①Erklärung des MandantenMandant, Kanzlei, unsEntbindung von der Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB) und Einwilligung in die Übermittlung — in einem Dokument
②Auftragsverarbeitungsvertrag mit dokumentierter WeisungMandant und unsNach Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO. Enthält die Sub-Prozessoren und das EU-Hosting
③Zusatzvereinbarung VerschwiegenheitMandant und KanzleiKostenloses Muster der Bundessteuerberaterkammer vom 27.04.2018, bildet § 62a Abs. 3 StBerG ab

Die Textfassungen stellt die frag.hugo Informationssicherheit GmbH als PDF.

Sie entscheiden

Die Freigabe liegt bei Ihnen. § 66 Abs. 3 StBerG erlaubt Ihnen die Zurückbehaltung bei offenen Honoraren, und Buchführungsdaten fallen nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer nicht unter den Herausgabeanspruch des § 667 BGB. So stellen wir es auch auf der Website und im Verkaufsgespräch dar. Daneben steht jederzeit der Datei-Weg, und der funktioniert vollwertig.

Rollen nach der DSGVO

WerRolle
Der MandantVerantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Die Kanzleieigener Verantwortlicher, nicht Auftragsverarbeiterin (§ 11 Abs. 2 StBerG seit 18.12.2019), zugleich Berufsgeheimnisträgerin
DATEV eGAuftragsverarbeiterin ihres Kunden
Yupana / frag.hugoAuftragsverarbeiterin des Mandanten — nicht der Kanzlei — und mitwirkende Person nach § 203 StGB

Fallen

⚠️ Die Erklärung des Mandanten ist die Grundlage. Sie schützt die Kanzlei bei der Herausgabe — deshalb steht sie am Anfang.

⚠️ Der Datei-Weg bleibt gleichwertig. In drei von vier Fällen schaltet die Kanzlei frei. Mit dem Datei-Upload hat ein Betrieb jede Funktion.

⚠️ Aktuell ist, was archiviert ist. Maßgeblich ist, wann die Kanzlei archiviert hat. Beide Daten stehen dem Mandanten unter Datenquellen nebeneinander.

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Zuletzt geändert: 30. August 2026

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