Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 3 · Stand: 25. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „Yupana“ durch die frag.hugo Informationssicherheit GmbH (nachfolgend „Anbieterin“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Anbieterin stellt Yupana als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach den gebuchten Leistungen: dem Kern „Yupana Controlling“, der in jedem Vertrag enthalten ist, und den dazu gebuchten Zusatzmodulen (siehe Preise und § 6a). Yupana wertet betriebswirtschaftliche Daten aus und erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; sie ersetzt weder Buchführung noch Jahresabschluss.
§ 2a Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Yupana über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Berechtigt sind seine Beschäftigten sowie die für ihn tätigen Berufsträger (etwa die Steuerkanzlei), soweit sie für ihn arbeiten. Eine Überlassung an sonstige Dritte, die Nutzung für Dritte, das Weitervermieten und das Erbringen von Dienstleistungen für Dritte mit Yupana sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Zugänge sind personengebunden und nicht zur gemeinsamen Nutzung bestimmt; die Zahl der Personen ist nicht begrenzt und kostet keinen Aufpreis.
Nicht gestattet sind das Zurückentwickeln, Dekompilieren und Disassemblieren über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus, das automatisierte Auslesen von Inhalten sowie Belastungstests und Sicherheitsuntersuchungen ohne vorherige Abstimmung. Für gemeldete Sicherheitslücken gilt die Sicherheitsseite.
§ 3 Vertragsschluss, kostenloser Test
(1) Der Vertrag über einen kostenlosen Test kommt zustande, wenn der Kunde sich unter app.yupana.de anmeldet und dabei diese Bedingungen und den Auftragsverarbeitungsvertrag annimmt. Die Anbieterin speichert, welche Fassung wann angenommen wurde. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst, wenn der Kunde den Kern bucht, mit oder ohne Zusatzmodule.
(2) Der Test dauert 14 Tage ab der Anmeldung. In dieser Zeit steht Yupana mit dem Kern und allen Zusatzmodulen zur Verfügung; Zusatzmodule sind in der Anwendung als solche gekennzeichnet. Der Kunde arbeitet mit seinen eigenen Daten. Es entsteht keine Zahlungspflicht, und es wird kein Zahlungsmittel verlangt.
(3) Der Test endet von selbst, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Er geht nicht in ein kostenpflichtiges Abo über.
(4) Nach dem Ende des Tests behält der Kunde 30 Tage Lesezugriff: Er kann seine Daten ansehen und exportieren, Nutzer verwalten und den Kern buchen, mit oder ohne Zusatzmodule. Daten einlesen und ändern kann er in dieser Zeit nicht.
(5) Bucht der Kunde bis zum Ende des Lesezugriffs nicht, löscht die Anbieterin die Organisation mit allen darin verarbeiteten Daten. Sie kündigt die Löschung eine Woche vorher per E-Mail an und bestätigt sie danach.
(6) Hat der Kunde bis zum zwölften Testtag keine eigenen Zahlen eingelesen, kann er den Test einmal um eine Woche verlängern; die Fristen aus Absatz 4 und 5 verschieben sich entsprechend.
(7) Jedes Unternehmen kann Yupana einmal testen. Die Anmeldung mit einer Wegwerf-Adresse ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf einen Test besteht nicht; die Anbieterin kann ihn ohne Angabe von Gründen ablehnen oder beenden, bei Missbrauch auch vorzeitig.
(8) Während des Tests schickt die Anbieterin E-Mails zum Stand des Tests — etwa zum Einrichten, zum Ablauf und zur Löschung. Der Kunde kann sie abbestellen; ausgenommen sind die Ankündigung und die Bestätigung der Löschung.
(9) Für den Test gilt die Haftungsregel des § 11 mit der Maßgabe, dass die Anbieterin bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, weil der Test unentgeltlich ist (§ 599 BGB). Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(10) Bucht der Kunde den Kern, mit oder ohne Zusatzmodule, — während des Tests oder im Lesezugriff —, bleiben alle Daten aus dem Test erhalten, und der Vertrag läuft als kostenpflichtiger Vertrag nach diesen Bedingungen weiter.
§ 4 Leistungen und Verfügbarkeit
Die Anbieterin betreibt Yupana mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Zugang zur Anwendung, ohne angekündigte Wartungsfenster und ohne Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs. Weitergehende Zusagen gelten nur, soweit sie gesondert schriftlich vereinbart sind.
Die Anbieterin entwickelt Yupana laufend weiter. Funktionen können sich ändern; der vertraglich geschuldete Kernnutzen bleibt erhalten. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Auswertung erforderlichen Daten bereit und verantwortet deren Richtigkeit. Er sorgt dafür, dass die Nutzung seiner Zugänge nur durch Berechtigte erfolgt, und meldet den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise, jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus, monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Zahlungsrhythmus, über den Zahlungsdienstleister Stripe. Alle gebuchten Leistungen eines Kunden werden in einem Vertrag mit einem gemeinsamen Zahlungsrhythmus und einem gemeinsamen Abrechnungszeitraum geführt.
Preisänderungen werden mindestens 60 Tage vor Wirksamkeit in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen.
§ 6a Kern, Zusatzmodule, weitere Firmen
(1) Kern. Jeder kostenpflichtige Vertrag umfasst den Kern „Yupana Controlling“ für eine Firma mit einer unbegrenzten Zahl von Nutzern. Was zum Kern gehört, bleibt für die Laufzeit des Vertrags im Kern; es wird nicht in ein Zusatzmodul verlagert.
(2) Zusatzmodule. Der Kunde kann Zusatzmodule einzeln dazubuchen oder das Komplettpaket „Yupana Komplett“ wählen, das die in der Preisübersicht genannten Zusatzmodule zu einem ermäßigten Gesamtpreis enthält. Das Modul „Gruppe“ ist nicht Bestandteil des Komplettpakets.
(3) Dazubuchen. Ein dazugebuchtes Zusatzmodul, ein Wechsel in das Komplettpaket und jede weitere Firma stehen sofort zur Verfügung. Für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird der Preis anteilig berechnet; der anteilige Betrag erscheint auf der nächsten Rechnung. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt der volle Preis.
(4) Abbestellen. Zusatzmodule, das Komplettpaket und weitere Firmen können jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abbestellt werden; bis dahin bleibt die Leistung unverändert bestehen, eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Nach dem Abbestellen bleiben die im Modul verarbeiteten Daten erhalten und für den Kunden lesbar und exportierbar; Daten einlesen und ändern kann er in diesem Modul erst nach erneuter Buchung. Die Löschung dieser Daten richtet sich nach § 9.
(5) Weitere Firmen. Für jede weitere Firma (eigene Organisation in Yupana) berechnet die Anbieterin den in der Preisübersicht genannten Betrag je Monat, und zwar unabhängig vom Zahlungsrhythmus. Jede weitere Firma erhält alle Leistungen, die der Kunde gebucht hat. Die zusammengefasste Sicht über mehrere Firmen ist Bestandteil des Moduls „Gruppe“.
(6) Wechsel des Zahlungsrhythmus. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung gilt für alle gebuchten Leistungen sofort; der laufende Abrechnungszeitraum wird anteilig verrechnet und ein neuer beginnt.
(7) Buchen, Dazubuchen und Abbestellen erfolgen in der Anwendung unter „Abrechnung“ durch einen Nutzer mit der Befugnis, die Abrechnung zu verwalten.
§ 6b Bestehende Tarife
Verträge, die vor dem 25. September 2026 zu einem der Tarife „Yupana BWA“, „Yupana Steuerung“, „Yupana Complete“ oder „Yupana Gruppe“ geschlossen wurden, laufen zu ihren Bedingungen und Preisen unverändert weiter. Der Kunde kann jederzeit in das Modulangebot wechseln; der Wechsel gilt als Änderung nach § 6a Abs. 3 und 4.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei fehlgeschlagener Zahlung wiederholt die Anbieterin den Einzug. Bleibt die Zahlung aus, wird der Zugang auf Nur-Lese-Betrieb gesetzt: Der Kunde behält Zugriff auf seine Daten und kann sie exportieren; Änderungen sind nicht mehr möglich. Eine vollständige Sperrung erfolgt frühestens 30 Tage nach der ersten fehlgeschlagenen Zahlung und nur nach Ankündigung.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf die gebuchte Periode (Monat oder Jahr) und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, sofern er nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrags umfasst den Kern und alle Zusatzmodule; einzelne Zusatzmodule werden nach § 6a Abs. 4 abbestellt. Die Kündigung erfolgt im Kundenportal oder in Textform; eine Frist über das Periodenende hinaus besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Daten des Kunden
Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. Die Anbieterin verarbeitet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags, der ab der Anmeldung gilt — auch im Test. Daten eines abbestellten Zusatzmoduls bleiben für die Dauer des Vertrags erhalten (§ 6a Abs. 4); sie werden mit den übrigen Daten nach Vertragsende exportiert und gelöscht. Aus dem Test übernommene Daten bleiben beim Buchen des Kerns erhalten; endet der Test ohne Buchung, gilt § 3 Abs. 5. Nach Ende eines gebuchten Vertrags stellt die Anbieterin einen vollständigen Export (CSV/JSON) bereit und löscht die Daten spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 10 Künstliche Intelligenz, keine Steuerberatung
Yupana erzeugt Texte und Auswertungen mithilfe von Sprachmodellen. Jede darin genannte Zahl wird vor der Anzeige gegen die geladenen Daten geprüft; Bewertungen und Formulierungen bleiben dennoch maschinell erzeugt und sind vom Kunden zu prüfen. Sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für steuerliche Einzelfragen ist der Steuerberater des Kunden zuständig; Yupana weist im Produkt darauf hin.
§ 10a Mängel
Die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet gegen laufendes Entgelt richtet sich nach Mietrecht. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an; die Anbieterin beseitigt sie in angemessener Frist. Gelingt das auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht, kann der Kunde die Vergütung mindern oder außerordentlich kündigen.
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung nach § 11 sowie Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
§ 11 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde sie bei der Anmeldung annimmt; bei jeder Buchung und jedem Dazubuchen wird er erneut auf sie hingewiesen. Er kann sie unter yupana.de/agb jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Änderungen dieser Bedingungen teilt die Anbieterin mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

