der Yupana-Podcast
Folge 05
Vorläufiges Ergebnis: Warum die BWA täuscht
12 Min. 5 Kapitel
Vorläufiges Ergebnis in der BWA: So machen Sie daraus in drei Schritten eine Zahl, auf die Sie Prämien und Investitionen bauen können. Danach bewerten Sie halbfertige Baustellen zu Kosten, erfassen fehlende Rechnungen und ziehen grob dreißig Prozent Steuern ab. Testen Sie Yupana 14 Tage kostenlos und sehen Sie Ihre Zahlen auf einen Blick.
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Vorläufig heißt: noch nicht fertig
Tom : Laut BWA haben wir bis September siebenundfünfzigtausend Euro verdient. Ich will im Dezember eine Prämie zahlen und frage mich, wie viel drin ist.
Ines : Genau bei dieser Frage täuscht die BWA besonders leicht. Heute machen wir aus dem vorläufigen Ergebnis in drei Schritten eine Zahl, auf die Sie bauen können.
Tom : Was heißt denn vorläufig genau? Die Kanzlei hat doch alles gebucht.
Ines : Alles, was bis dahin an Belegen da war. Unten auf jeder Seite der DATEV-BWA steht: Das vorläufige Ergebnis entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung.
Ines : Und weiter: Abschluss- und Abgrenzungsbuchungen können es noch verändern. Die kommen meist erst mit dem Jahresabschluss, also Monate später.
Tom : Um wie viel kann sich das denn ändern? Ein paar hundert Euro?
Ines : Das kann ein großer Teil des Jahresergebnisses sein. Drei Stellen machen oft den Unterschied: halbfertige Baustellen, fehlende Rechnungen und die Steuern.
Tom : Und warum bucht die Kanzlei das nicht gleich jeden Monat mit?
Ines : Weil ihr dafür Angaben aus Ihrem Betrieb fehlen. Welche Baustelle wie weit ist oder welche Rechnung noch aussteht, weiß nur Ihr Büro.
Ines : Ein Fachbeitrag für Handwerksbetriebe nennt noch einen Grund: Manchmal werden die Abschreibungen unterjährig gar nicht gebucht, um den Aufwand klein zu halten. Dann sieht Ihr Ergebnis das ganze Jahr über besser aus, als es ist.
Tom : Mit welchen Zahlen rechnen wir?
Ines : Mit Ihrem Beispielbetrieb, alle Beträge sind ein Rechenbeispiel. Von Januar bis September zwei Millionen achthundertfünfzigtausend Euro Gesamtleistung und siebenundfünfzigtausend Euro vorläufiges Ergebnis.
Tom : Aufs Jahr wären das sechsundsiebzigtausend Euro. Davon geht meine Prämie locker.
Ines : Schauen wir, was davon übrig bleibt. Jetzt die drei typischen Fehler, einer nach dem anderen.
Fall 1: Baustellen zum Angebotspreis
Tom : Mein Bauleiter meldet jeden Monat die offenen Baustellen an die Kanzlei. Damit ist das doch erledigt.
Ines : Die Meldung ist richtig, die Frage ist der Wert. Ende September stehen bei Ihnen hunderttausend Euro halbfertige Arbeiten in der Buchhaltung.
Tom : Das ist der Auftragswert von dem, was schon gebaut ist. Wo ist das Problem?
Ines : Genau da. In der monatlichen Meldung werden halbfertige Bauleistungen oft zu Einheitspreisen ohne Umsatzsteuer bewertet, also mit Ihrem Gewinn darin.
Ines : Im Jahresabschluss dürfen sie höchstens mit den Herstellungskosten stehen. So steht es in Paragraf zweihundertdreiundfünfzig Handelsgesetzbuch.
Tom : Und was zählt zu den Herstellungskosten?
Ines : Material, Löhne der Baustelle und angemessene Teile der Gemeinkosten, etwa für Fahrzeuge und Werkzeug. Vertriebskosten dürfen laut Paragraf zweihundertfünfundfünfzig nicht hinein.
Ines : Und Gewinn erst recht nicht. Das Gesetz erlaubt Gewinne nur, wenn sie am Stichtag realisiert sind, also nach Abnahme und Schlussrechnung.
Tom : Wie groß ist der Unterschied bei mir?
Ines : Im Beispiel stecken in Ihren Angebotspreisen zwanzig Prozent für Vertrieb, Wagnis und Gewinn. Von den hunderttausend Euro bleiben dann achtzigtausend.
Ines : Der Bestand im letzten Jahresabschluss stand schon zu Kosten darin. Die ganzen zwanzigtausend Euro Unterschied stecken also in Ihrem vorläufigen Ergebnis.
Tom : Also von siebenundfünfzigtausend runter auf siebenunddreißigtausend Euro? Nur durch eine andere Bewertung?
Ines : Ja, der Gewinn ist nicht weg, er kommt mit der Schlussrechnung. Aber er gehört nicht in den September.
Tom : Für viele Baustellen habe ich schon Abschläge bekommen. Zählt das nicht?
Ines : Nein, Abschlagszahlungen ändern nichts daran, dass die Baustelle bis zur Abnahme unfertig ist. Sie helfen dem Konto, nicht dem Ergebnis.
Tom : Und wenn eine Baustelle schlecht läuft?
Ines : Dann wird es strenger. Ist ein Verlust absehbar, muss er nach dem Vorsichtsprinzip sofort ins Ergebnis, nicht erst bei der Schlussrechnung.
Tom : Was mache ich stattdessen? Mein Bauleiter denkt nun mal in Angebotspreisen.
Ines : Lassen Sie ihn weiter den Stand je Baustelle melden. Das Büro rechnet ihn um: Material laut Eingangsrechnungen plus Stunden mal Ihrem Kostensatz je Stunde.
Tom : Und woher kommt dieser Kostensatz?
Ines : Lohn mit Lohnnebenkosten je produktiver Stunde, dazu ein Anteil für Fahrzeuge und Werkzeug. Den Satz legen Sie einmal im Jahr mit der Kanzlei fest.
Ines : Prüfen Sie außerdem jede Baustelle über zwanzigtausend Euro. Liegen die bisherigen Kosten schon über dem Plan, ist sie ein Kandidat für einen Verlust.
Tom : Und wer steht dafür gerade, wenn die Zahl falsch ist?
Ines : Der Bauleiter meldet Stunden und Stand, das Büro rechnet, Sie zeichnen die Liste ab. Die Bewertung im Abschluss verantwortet am Ende die Geschäftsführung, nicht die Kanzlei.
Tom : Wie viel Arbeit ist das im Monat?
Ines : Bei zehn offenen Baustellen rund eine Stunde für das Büro. Dafür überrascht Sie der Jahresabschluss an dieser Stelle nicht mehr.
Fall 2: Rechnungen, die noch fehlen
Tom : Der zweite Punkt waren fehlende Rechnungen. Die Kanzlei bucht doch alles, was kommt.
Ines : Eben, was kommt. Was im September geleistet, aber erst im November berechnet wird, fehlt im September.
Tom : Bei uns sind das vor allem die Subunternehmer. Die schreiben ihre Rechnung oft erst Wochen später.
Ines : Nehmen wir an, Ihr Trockenbauer hat im September für fünfzehntausend Euro gearbeitet, auf einer Baustelle, die Sie schon schlussgerechnet haben. Seine Rechnung kommt im November.
Ines : Ihr Umsatz für diese Baustelle ist also gebucht, seine Kosten nicht. Ihr Ergebnis bis September ist damit um fünfzehntausend Euro zu gut.
Tom : Im November kommt die Rechnung doch rein. Dann gleicht sich das aus.
Ines : Fürs Jahr ja, für Ihre Entscheidung im Oktober nein. Und im Dezember fehlen dann die Rechnungen, die erst im Januar kommen.
Ines : Das Handelsgesetzbuch sagt klar: Aufwendungen gehören in das Jahr, in dem sie entstehen, egal wann Sie zahlen. Im Abschluss bucht die Kanzlei sie deshalb nach.
Tom : Was gehört noch in diese Gruppe?
Ines : Risiken, die Sie schon kennen. Hat ein Kunde einen Mangel gerügt und Sie müssen nacharbeiten, entstehen Kosten ohne neuen Umsatz.
Ines : Für solche ungewissen Verbindlichkeiten verlangt Paragraf zweihundertneunundvierzig Handelsgesetzbuch eine Rückstellung. Im Beispiel schätzen Sie die Nacharbeit auf siebentausend Euro.
Tom : Also noch einmal zweiundzwanzigtausend weniger. Dann bin ich bei fünfzehntausend Euro.
Ines : Richtig, aus siebenundfünfzigtausend sind bis hier fünfzehntausend Euro geworden. Und Steuern haben wir noch gar nicht abgezogen.
Tom : Was mache ich gegen die fehlenden Rechnungen? Ich kann den Subunternehmer ja nicht zwingen.
Ines : Vereinbaren Sie im Auftrag, dass er spätestens zehn Tage nach Abnahme seiner Arbeit abrechnet. Das ist eine Frage des Vertrags, nicht des Gesetzes.
Ines : Wichtiger ist eine Liste im Büro: Leistung erhalten, Rechnung fehlt. Mit dem Betrag laut Auftrag oder Lieferschein.
Tom : Wer führt die Liste, und was passiert damit?
Ines : Ihr Büro, aus Bestellungen, Lieferscheinen und den Stundenzetteln der Subunternehmer. Bis zum fünften Arbeitstag geht sie mit den Belegen an die Kanzlei.
Tom : Und die Kanzlei bucht das dann?
Ines : Fragen Sie, ob sie diese Beträge jeden Monat als ausstehende Rechnungen abgrenzt. Ob das extra kostet, klären Sie vorher.
Tom : Und wenn sie das nicht macht?
Ines : Dann rechnen Sie selbst. Schreiben Sie die Liste als Abzug unter das vorläufige Ergebnis, das ist eine Zeile in Ihrer Tabelle.
Tom : Wie spät darf die BWA denn überhaupt kommen?
Ines : Je später, desto weniger nützt sie. Der Fachbeitrag für Handwerksbetriebe nennt eine BWA für Mai, die erst im Oktober kommt, ausdrücklich viel zu spät.
Ines : Ein guter Takt: Belege bis zum fünften Arbeitstag, BWA bis zur Monatsmitte. Dann liegt jede BWA zwei Wochen nach Monatsende vor.
Fall 3: Entscheiden vor Steuern
Tom : Bleiben fünfzehntausend Euro bis September. Das reicht doch noch für meine Prämie.
Ines : Das ist der Betrag, bevor Steuern abgehen. In der Zeile Steuern vom Einkommen und Ertrag steht in Ihrer BWA null.
Tom : Und wie viel geht davon weg?
Ines : Bei Ihrer GmbH zuerst fünfzehn Prozent Körperschaftsteuer. Mit dem Solidaritätszuschlag darauf sind es zusammen knapp sechzehn Prozent.
Ines : Dazu die Gewerbesteuer: dreieinhalb Prozent vom Gewerbeertrag, mal dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bei vierhundert Prozent sind das vierzehn Prozent.
Tom : Welcher Hebesatz ist denn üblich?
Ines : Die Industrie- und Handelskammern nennen für zweitausendfünfundzwanzig im Schnitt vierhundertachtunddreißig Prozent, gerechnet für Gemeinden ab zwanzigtausend Einwohnern. Ihren eigenen Satz finden Sie im Gewerbesteuerbescheid.
Ines : Zusammen kommen Sie grob auf knapp dreißig Prozent. Die Gewerbesteuer dürfen Sie dabei steuerlich nicht abziehen, sie ist laut Einkommensteuergesetz keine Betriebsausgabe.
Tom : Dann bleiben von fünfzehntausend Euro rund zehntausendfünfhundert. Und ich hatte zwanzigtausend für die Prämie eingeplant, mit allem Drum und Dran.
Ines : Die Prämie mindert selbst noch einmal das Ergebnis. Bis September stünden Sie dann bei minus fünftausend Euro, ob das letzte Quartal das aufholt, zeigt erst eine Hochrechnung.
Tom : Wir zahlen doch ohnehin schon Steuern vorab. Ist das nicht damit erledigt?
Ines : Nur zum Teil. Die Vorauszahlungen richten sich grundsätzlich nach der letzten Veranlagung, also nach einem früheren Jahr, nicht nach diesem.
Ines : Läuft dieses Jahr besser, kommt die Nachzahlung mit dem Bescheid, oft ein Jahr später. Dann muss das Geld noch da sein.
Tom : Kann ich die Vorauszahlungen nicht gleich anpassen lassen?
Ines : Finanzamt und Gemeinde können sie an das voraussichtliche Ergebnis des laufenden Jahres anpassen. Ihre Kanzlei stößt das mit einer Hochrechnung an.
Ines : Das schützt Sie vor einer großen Nachzahlung. Dafür fließt das Geld früher ab, und genau das gehört in Ihren Liquiditätsplan.
Tom : Wie mache ich es richtig, bevor ich den Leuten etwas verspreche?
Ines : Rechnen Sie jeden Monat drei Zeilen unter das vorläufige Ergebnis. Baustellen zu Kosten, fehlende Rechnungen und Risiken, dann dreißig Prozent Steuern auf den Rest.
Ines : Prämien, Entnahmen und größere Investitionen entscheiden Sie nur auf dieser letzten Zahl. Und im Oktober bitten Sie die Kanzlei um eine Hochrechnung für das ganze Jahr.
Tom : Und die Bank? Die bekommt bisher auch nur die BWA.
Ines : Bei Krediten über eineinhalb Millionen Euro muss sich die Bank nach dem Kreditwesengesetz grundsätzlich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, vor allem durch Jahresabschlüsse.
Ines : Liegt der Abschluss weit unter Ihrer Dezember-BWA, müssen Sie den Abstand erklären. Wer schon unterjährig bereinigte Zahlen liefert, erspart sich dieses Gespräch.
Tom : Bleibt es bei den dreißig Prozent?
Ines : Bis zweitausendsiebenundzwanzig ja. Danach sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Punkt, bis sie zweitausendzweiunddreißig bei zehn Prozent liegt.
Zum Mitnehmen
Tom : Fassen Sie es mir zusammen. Was mache ich bei der nächsten BWA?
Ines : Erstens: Lassen Sie halbfertige Baustellen zu Kosten bewerten, nicht zu Angebotspreisen. Material plus Stunden mal Kostensatz, und absehbare Verluste sofort.
Ines : Zweitens: Führen Sie eine Liste mit Leistungen ohne Rechnung und bekannten Nacharbeiten. Sie geht bis zum fünften Arbeitstag an die Kanzlei.
Ines : Drittens: Ziehen Sie vom bereinigten Ergebnis grob dreißig Prozent Steuern ab. Erst auf diese Zahl stützen Sie Prämien, Entnahmen und Investitionen.
Tom : Wie lange brauche ich dafür jeden Monat?
Ines : Wenn die Listen stehen, eine Viertelstunde. Im Beispiel wurden aus siebenundfünfzigtausend Euro bis September am Ende rund zehntausendfünfhundert Euro nach Steuern.
Tom : Und woran merke ich, dass meine Korrekturen stimmen?
Ines : Am Jahresabschluss. Liegt Ihr bereinigtes Ergebnis für Dezember nahe daran, rechnen Sie richtig, sonst fragen Sie die Kanzlei, welche Buchung den Abstand macht.
Ines : Dieser Podcast kommt von Yupana, einer Software für den Mittelstand, die Kontobewegungen, Verträge, Software-Lizenzen und die BWA in einer Ansicht zusammenführt.
Quellen
Jede Zahl der Folge ist hier belegt.
- 01 DATEV: BWA-Cockpit, Wertenachweis und kurzfristige Erfolgsrechnung (Muster Bau) 29098_55061_2024_bwa-cockpit_wertenachweis_kurzfristige_erfolgsrechnung.pdf (öffnet in neuem Tab)
- 02 handwerk.com: 10 Tipps – so wird die BWA zum Frühwarnsystem 10-tipps-so-wird-die-bwa-zum-fruehwarnsystem (öffnet in neuem Tab)
- 03 § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB __253.html (öffnet in neuem Tab)
- 04 § 255 Abs. 2 HGB __255.html (öffnet in neuem Tab)
- 05 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB __252.html (öffnet in neuem Tab)
- 06 Bauprofessor: Bewertung unfertiger Bauleistungen bewertung-unfertige-bauleistungen (öffnet in neuem Tab)
- 07 § 264 Abs. 1 HGB __264.html (öffnet in neuem Tab)
- 08 § 249 Abs. 1 HGB __249.html (öffnet in neuem Tab)
- 09 IWW: Rückstellungen für Urlaubstage in der Handels- und Steuerbilanz der-praktische-fall-rueckstellungen-fuer-urlaubstage-in-der-handels-und-steuerbilanz-f138903 (öffnet in neuem Tab)
- 10 § 23 Abs. 1 KStG __23.html (öffnet in neuem Tab)
- 11 § 4 SolzG 1995 __4.html (öffnet in neuem Tab)
- 12 § 11 Abs. 2 GewStG __11.html (öffnet in neuem Tab)
- 13 § 16 Abs. 1 GewStG __16.html (öffnet in neuem Tab)
- 14 DIHK: Daten und Fakten Realsteuer-Hebesätze, Stand 01.09.2025 recht-10-jahres-reihe-hebesaetze-stand-2025-data.pdf (öffnet in neuem Tab)
- 15 § 4 Abs. 5b EStG __4.html (öffnet in neuem Tab)
- 16 § 37 Abs. 3 EStG __37.html (öffnet in neuem Tab)
- 17 § 31 Abs. 1 KStG __31.html (öffnet in neuem Tab)
- 18 § 19 Abs. 2 und 3 GewStG __19.html (öffnet in neuem Tab)
- 19 § 18 Satz 1 KWG __18.html (öffnet in neuem Tab)
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