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BWA verstehen

der Yupana-Podcast

Folge 06

Rohertrag sinkt? So finden Sie die Ursache

12 Min. 5 Kapitel

Rohertrag gesunken: So finden Sie in drei Schritten heraus, ob es an der Buchung, am Einkaufspreis oder an Material ohne Rechnung liegt. Danach wissen Sie, warum vier Punkte weniger Rohertragsquote 13.200 Euro im Monat kosten können. Testen Sie Yupana 14 Tage kostenlos und sehen Sie Ihren Rohertrag jeden Monat in Euro und Prozent.

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Vier Punkte weniger Rohertrag

Tom : Meine Rohertragsquote ist in einem Monat von fünfundsechzig auf einundsechzig Prozent gefallen. Ich weiß nicht, ob ich mir Sorgen machen muss.

Ines : Rechnen wir das zuerst in Euro. Vier Prozentpunkte von dreihundertdreißigtausend Euro Gesamtleistung sind dreizehntausendzweihundert Euro.

Tom : Das ist ja fast mein ganzer Monatsgewinn.

Ines : Richtig, im Beispielbetrieb bleiben fünfzehntausend Euro Gewinn. Im eigenen Betrieb sind vier Punkte also bares Geld, auch wenn im Branchenvergleich zwei oder drei Prozent als wenig aussagekräftig gelten.

Tom : Ich will aber nicht jeden Monat in Panik geraten.

Ines : Panik brauchen Sie nicht, eine Prüfung schon. Heute gehen wir drei Ursachen in einer festen Reihenfolge durch, damit Sie die richtige finden.

Tom : Noch mal kurz: Was genau ist der Rohertrag?

Ines : Die Gesamtleistung minus Material und Wareneinkauf. Es ist das Geld, das nach dem Material übrig bleibt, um alle anderen Kosten zu decken.

Ines : Die Quote ist der Rohertrag geteilt durch die Gesamtleistung. Fachratgeber fürs Handwerk raten, auf Quoten zu schauen, weil sie sich besser vergleichen lassen.

Tom : Und die Beträge sind wieder mein Betrieb?

Ines : Unser Beispielbetrieb, alles ist ein Rechenbeispiel. Dreihundertdreißigtausend Euro Gesamtleistung, hundertfünfzehntausendfünfhundert Euro Material, also zweihundertvierzehntausendfünfhundert Euro Rohertrag.

Tom : Und welche Reihenfolge meinen Sie?

Ines : Erstens die Buchung, zweitens Einkaufspreis und Mischung der Aufträge. Drittens Material, das verbaut wird, aber auf keiner Rechnung steht.

Tom : Warum ausgerechnet die Buchung zuerst? Die Kanzlei macht doch keine Fehler.

Ines : Es muss kein Fehler sein. Aber eine BWA zeigt nur, was gebucht ist, und das ist nicht immer das, was im Monat verbraucht wurde.

Fall 1: Der Vorrat im Material

Tom : Wie finde ich heraus, ob es an der Buchung liegt?

Ines : Lassen Sie sich zur BWA den Kontennachweis geben. Das ist die Liste, die zeigt, welche Konten und Beträge in jeder Zeile stecken.

Tom : Bekomme ich den einfach so?

Ines : Ja, die Kanzlei kann ihn mit jeder BWA ausgeben. Bitten Sie einmal darum, dann kommt er jeden Monat mit.

Tom : Und was suche ich darin?

Ines : Den Betrag, der aus der Reihe fällt. Im Beispiel steht im Wareneinkauf eine Großhändlerrechnung über dreizehntausendzweihundert Euro für Kabel und Rohre.

Tom : Die kenne ich. Da gab es Rabatt, also haben wir gleich den Vorrat für das ganze Quartal gekauft.

Ines : Dann ist das Ihr ganzer Rückgang. Das Material steigt auf hundertachtundzwanzigtausendsiebenhundert Euro, das sind neununddreißig Prozent, und der Rohertrag fällt auf einundsechzig.

Tom : Aber das Material liegt doch noch im Lager. Verbraucht ist davon kaum etwas.

Ines : Der Wareneinsatz ist der Einkauf plus die Bestandsveränderung. Wird der Bestand nicht gebucht, landet jede Lieferung sofort als Kosten im Monat.

Tom : Und wann wird das korrigiert?

Ines : Spätestens mit der Inventur. Nach Paragraf zweihundertvierzig Handelsgesetzbuch müssen Sie zum Schluss jedes Geschäftsjahrs Ihre Bestände aufnehmen.

Ines : Bis dahin sieht der Kaufmonat zu schlecht aus und die folgenden Monate zu gut. Die Rechnung wird gebucht, wenn sie eingeht, nicht wenn das Material verbaut wird.

Tom : Was mache ich also, bevor ich mich aufrege?

Ines : Vergleichen Sie nicht einen Monat, sondern das Quartal oder die aufgelaufenen Monate mit dem Vorjahr. Dann gleichen sich Vorratskäufe weitgehend aus.

Tom : Und kann die Kanzlei den Vorrat nicht gleich richtig buchen?

Ines : Fragen Sie sie, ob sie größere Lagerkäufe als Bestand bucht, zumindest zum Quartal. Ihr Büro liefert dafür eine Zahl: Was liegt noch im Lager?

Tom : Was kostet mich das an Aufwand?

Ines : Eine grobe Schätzung des Lagerwerts reicht für die BWA, das ist eine Stunde im Quartal. Die genaue Zählung bleibt bei der Inventur.

Tom : Gibt es noch andere Buchungen, die den Rohertrag verzerren?

Ines : Zwei häufige. Eine Lieferantenrechnung, die im falschen Monat oder doppelt gebucht ist, zeigt der Kontennachweis sofort.

Ines : Und Skonto vom Großhändler mindert nach Paragraf zweihundertfünfundfünfzig Handelsgesetzbuch die Anschaffungskosten. Fehlt es im Material, wirkt Ihr Einkauf teurer, als er ist.

Tom : Und wenn die Buchung stimmt und die Quote trotzdem niedrig bleibt?

Ines : Dann ist der Rückgang echt. Dann kommt Schritt zwei.

Fall 2: Teurer Einkauf, alte Preise

Tom : Im nächsten Quartal ist der Vorrat raus, und die Quote liegt trotzdem nur bei gut zweiundsechzig Prozent.

Ines : Dann schauen wir auf den Einkaufspreis. Nehmen wir an, Ihr Material ist im Schnitt acht Prozent teurer geworden, Ihre Angebote aber nicht.

Ines : Acht Prozent von hundertfünfzehntausendfünfhundert Euro sind neuntausendzweihundertvierzig Euro im Monat. Das sind knapp drei Prozentpunkte Rohertrag, und vom Gewinn bleiben gut fünftausendsiebenhundert Euro.

Tom : Wie merke ich das, bevor es in der BWA steht?

Ines : Lassen Sie das Büro einmal im Monat die zehn Artikel prüfen, für die Sie am meisten ausgeben. Einkaufspreis heute gegen den Preis, mit dem Ihre offenen Angebote rechnen.

Tom : Meine Angebote gelten oft drei Monate. Der Kunde will sich ja nicht hetzen lassen.

Ines : Genau da liegt der Fehler. Das Handwerksblatt rät, die Bindefrist des Angebots an die Preiszusage des Lieferanten zu koppeln.

Ines : Sichert Ihnen der Großhändler den Preis sechs Wochen zu, gilt auch Ihr Angebot höchstens sechs Wochen.

Tom : Kann ich nicht einfach in meine Geschäftsbedingungen schreiben, dass ich Preissteigerungen weitergebe?

Ines : Bei Privatkunden ist das eng. Nach Paragraf dreihundertneun Nummer eins BGB ist eine Klausel unwirksam, die den Preis für Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erhöht.

Tom : Und bei Firmenkunden?

Ines : Da gilt diese Vorschrift nach Paragraf dreihundertzehn nicht direkt, die Gerichte prüfen solche Klauseln aber trotzdem streng. Eine Preisgleitklausel vereinbaren Sie besser einzeln und lassen sie vorher juristisch prüfen.

Tom : Und wenn ich die Mehrkosten einfach eins zu eins weitergebe? Dann ist doch alles wie vorher.

Ines : In Euro ja. Ihr Rohertrag bleibt bei zweihundertvierzehntausendfünfhundert Euro, die Quote sinkt aber trotzdem auf gut dreiundsechzig Prozent.

Tom : Also kann die Quote fallen, obwohl ich nichts falsch mache?

Ines : Ja, darum schauen Sie immer auf beides, Quote und Euro. Der Rohertrag in Euro muss Ihre festen Kosten decken, nicht die Quote.

Tom : Wir verkaufen gerade viel mehr Wärmepumpen. Vielleicht liegt es auch einfach daran.

Ines : Das ist die zweite Möglichkeit, eine andere Mischung. Nehmen wir vierzigtausend Euro Geräteumsatz zusätzlich, mit dreißigtausend Euro Einkauf.

Ines : Die Gesamtleistung steigt auf dreihundertsiebzigtausend Euro, die Quote fällt auf knapp einundsechzig Prozent. Ihr Rohertrag steigt aber um zehntausend Euro.

Tom : Wie sehe ich in der BWA, ob es der Preis ist oder die Mischung?

Ines : Gar nicht, solange alles auf einem Erlöskonto landet. Bitten Sie die Kanzlei, Geräte und Montage auf getrennten Erlöskonten zu buchen, und das Material ebenso.

Ines : Dann sehen Sie je Bereich eine eigene Quote. Fällt die Quote in der Montage, ist es der Preis, steigt nur der Geräteanteil, ist es die Mischung.

Tom : Und wer entscheidet, ob ich die Preise anhebe?

Ines : Sie. Das Büro liefert die zehn Einkaufspreise und die Quote je Bereich, Sie passen danach die Materialzuschläge in den nächsten Angeboten an.

Tom : Und um wie viel muss mein Preis steigen?

Ines : Rechnen Sie Ihre Angebote mit dem neuen Einkaufspreis, dann sind die acht Prozent Mehrkosten mindestens gedeckt. Sonst fehlen die neuntausendzweihundertvierzig Euro jeden Monat weiter.

Tom : Und die Aufträge, die schon zum alten Preis laufen?

Ines : An die sind Sie in der Regel gebunden. Ohne wirksame Preisgleitklausel bleibt nur eine Änderung, der Ihr Kunde zustimmt.

Fall 3: Material ohne Rechnung

Tom : Angenommen, Buchung und Preise stimmen. Wo kann der Rohertrag dann noch hin?

Ines : In Material, das Ihre Leute verbrauchen, ohne dass es ein Kunde bezahlt. Ein Ratgeber fürs Handwerk stellt genau diese Frage: Konnten nicht alle Materialkosten an die Kunden weiterbelastet werden?

Tom : Wo passiert das bei mir?

Ines : An drei Stellen. Bei Nacharbeit aus Gewährleistung, bei Kleinmaterial in Stundenlohnaufträgen und im Lager der Fahrzeuge.

Tom : Nacharbeit gehört nun mal dazu. Was soll ich da machen?

Ines : Sie zählen sie erst einmal. Bei einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach Paragraf sechshundertvierunddreißig a BGB erst fünf Jahre nach der Abnahme.

Ines : Jedes Material für Nacharbeit läuft also in den Wareneinkauf, ohne dass ein Erlös dazukommt. Im Beispiel sind das zweitausendvierhundert Euro im Monat.

Tom : Und wie sehe ich das getrennt?

Ines : Geben Sie jeder Nacharbeit eine eigene Auftragsnummer. Dann steht nach einem Quartal schwarz auf weiß, welche Baustellen und welche Fehler das Geld kosten.

Tom : Und wenn die Nacharbeit gar nicht unser Fehler war?

Ines : Dann ist es kein Gewährleistungsfall, sondern ein neuer Auftrag, und der gehört auf eine Rechnung. Mit eigener Nummer fällt dieser Unterschied überhaupt erst auf.

Tom : Und das Kleinmaterial? Ein paar Dübel und Schellen sind doch kein Geld.

Ines : Einzeln nicht. Im Beispiel landen aber jeden Monat achtzehnhundert Euro Kleinmaterial aus Stundenlohnaufträgen auf keiner Rechnung.

Tom : Woran liegt das?

Ines : Meist am Stundenzettel. Steht dort kein Material, schreibt das Büro auch keins auf die Rechnung.

Ines : Abhilfe ist eine Pauschale fürs Kleinmaterial, vorher im Angebot vereinbart, oder eine Zeile Material auf jedem Stundenzettel, die der Monteur ausfüllen muss.

Tom : Und die Fahrzeuge?

Ines : Pflicht ist nur die Inventur zum Ende des Geschäftsjahrs. Bis dahin weiß niemand, ob in den Wagen Material liegt, verschwindet oder doppelt bestellt wird.

Ines : Zählen Sie einmal im Quartal zwei oder drei Fahrzeuge stichprobenartig. Die Abweichung zum Soll zeigt Ihnen, ob dort Geld versickert.

Tom : Woher weiß ich, was in einem Wagen sein soll?

Ines : Aus einer Soll-Liste je Fahrzeug, also dem, was der Wagen ständig dabeihaben soll. Ohne diese Liste können Sie nichts vergleichen, deshalb legen Sie sie zuerst an.

Tom : Lohnt sich das wirklich, bei zweitausendvierhundert und achtzehnhundert Euro?

Ines : Zusammen sind das viertausendzweihundert Euro im Monat, gut ein Prozentpunkt Rohertrag. Aufs Jahr sind es über fünfzigtausend Euro.

Tom : Wer soll das alles nachhalten? Meine Monteure schreiben jetzt schon ungern.

Ines : Die Monteure schreiben nur eine Zeile mehr. Das Büro wertet einmal im Monat aus und legt Ihnen drei Zahlen hin: Nacharbeit, unberechnetes Material, Abweichung im Fahrzeuglager.

Zum Mitnehmen

Tom : Was mache ich, wenn die Quote das nächste Mal fällt?

Ines : Erstens: Erst die Buchung prüfen. Kontennachweis holen, Vorratskäufe und doppelte Rechnungen suchen und das Quartal mit dem Vorjahr vergleichen statt einen Monat.

Tom : Zweitens?

Ines : Einkaufspreise der zehn größten Artikel monatlich gegen Ihre Angebote halten, die Bindefrist an die Preiszusage des Lieferanten koppeln. Und Geräte und Montage getrennt buchen lassen.

Tom : Und drittens?

Ines : Material ohne Rechnung sichtbar machen: eigene Nummer für Nacharbeit, Materialzeile auf dem Stundenzettel, Stichproben in den Fahrzeugen.

Tom : Und woran sehe ich, dass es wirkt?

Ines : An der Quote und am Rohertrag in Euro, jeden Monat nebeneinander. Beides zusammen zeigt Ihnen, ob Sie ein Preisproblem haben oder nur eine andere Mischung.

Tom : Und wie lange dauert es, bis ich ein klares Bild habe?

Ines : Nach einem Quartal sind die Buchung geklärt und die ersten Preise geprüft. Nach zwei Quartalen sehen Sie auch, wie viel Material ohne Rechnung verschwindet.

Ines : Dieser Podcast kommt von Yupana, einer Software für den Mittelstand, die Kontobewegungen, Verträge, Software-Lizenzen und die BWA in einer Ansicht zusammenführt.

Quellen

Jede Zahl der Folge ist hier belegt.

  1. 01 handwerk.com: 10 Tipps – so wird die BWA zum Frühwarnsystem 10-tipps-so-wird-die-bwa-zum-fruehwarnsystem (öffnet in neuem Tab)
  2. 02 Deutsche Handwerks Zeitung: BWA – so lesen Handwerker ihre Erfolgszahlen richtig www.deutsche-handwerks-zeitung.de (öffnet in neuem Tab)
  3. 03 Gründerplattform: BWA lesen bwa-lesen (öffnet in neuem Tab)
  4. 04 Handwerksblatt: Was tun bei gestiegenen Materialpreisen? was-tun-bei-gestiegenen-materialpreisen (öffnet in neuem Tab)
  5. 05 § 309 Nr. 1 BGB __309.html (öffnet in neuem Tab)
  6. 06 § 310 Abs. 1 BGB __310.html (öffnet in neuem Tab)
  7. 07 § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB __634a.html (öffnet in neuem Tab)
  8. 08 § 240 Abs. 2 HGB __240.html (öffnet in neuem Tab)
  9. 09 § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB __255.html (öffnet in neuem Tab)
  10. 10 § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB __275.html (öffnet in neuem Tab)
  11. 11 § 277 Abs. 1 HGB __277.html (öffnet in neuem Tab)

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