der Yupana-Podcast
Folge 02
Liquidität ist nicht Gewinn: Warum Geld fehlt
12 Min. 5 Kapitel
Liquidität und Gewinn: Diese Folge zeigt den Unterschied und wie Sie in einer Viertelstunde sehen, wo Ihr Geld steckt. Danach rechnen Sie jeden Monat die Brücke vom Ergebnis zum Kontostand und kennen Ihre Zahltermine. Testen Sie Yupana 14 Tage mit Ihren eigenen Zahlen und sehen Sie, was darin steckt.
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Gewinn auf dem Papier, Konto leer
Tom : Laut BWA hatten wir im September fünfzehntausend Euro Plus. Trotzdem war das Geschäftskonto Ende Oktober tiefer im Minus als vorher.
Ines : Das ist kein Rechenfehler. Gewinn und Liquidität messen zwei verschiedene Dinge, und heute zeige ich Ihnen, wo das Geld dazwischen bleibt.
Tom : Was ist denn der Unterschied genau?
Ines : Der Gewinn ist Ertrag minus Aufwand, so wie die Buchhaltung ihn einem Monat zuordnet. Liquidität heißt: Wie viel Geld ist an einem bestimmten Tag tatsächlich verfügbar?
Ines : Die BWA zeigt Ihnen den Gewinn. Ob Sie am zehnten des Monats die Umsatzsteuer bezahlen können, zeigt sie nicht.
Tom : Und warum sollte mich das als Chef nervös machen, solange unterm Strich ein Plus steht?
Ines : Weil ein Betrieb nicht am Verlust scheitert, sondern an fehlendem Geld. Die Insolvenzordnung nennt als allgemeinen Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit.
Ines : Zahlungsunfähig ist laut Paragraf siebzehn Insolvenzordnung, wer seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Von Gewinn steht da kein Wort.
Tom : Wie schnell muss man dann handeln?
Ines : Bei einer GmbH muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern den Insolvenzantrag stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. So steht es in Paragraf fünfzehn a.
Tom : Gut, das will ich nie erleben. Wo genau verschwindet denn das Geld?
Ines : An fünf Stellen: offene Rechnungen, Umsatzsteuer, Investitionen, Tilgung und große Einmalzahlungen. Wir rechnen das wieder an Ihrem Beispielbetrieb durch.
Ines : Alle Zahlen sind ein Beispiel: Handwerksbetrieb, vierzig Leute, im September dreihundertdreißigtausend Euro Gesamtleistung und fünfzehntausend Euro vorläufiges Ergebnis.
Tom : Gibt es eine schnelle Rechnung, die mir sagt, was vom Ergebnis auf dem Konto ankommt?
Ines : Grob ja. Nehmen Sie das Ergebnis und zählen Sie die Abschreibungen dazu, denn die kosten im laufenden Monat kein Geld.
Ines : Dann ziehen Sie Tilgung und Investitionen ab. Und den Zuwachs bei offenen Rechnungen und halbfertigen Arbeiten gegenüber dem Vormonat.
Tom : Und was kommt bei mir raus?
Ines : Fünfzehntausend plus viertausend Abschreibungen sind neunzehntausend Euro. Minus sechstausend Euro Tilgung bleiben dreizehntausend Euro.
Ines : Dazu kommen zwanzigtausend Euro mehr an halbfertigen Baustellen als im August. Die stehen in der Gesamtleistung, bezahlt hat sie noch niemand.
Tom : Dann bin ich im September also bei minus siebentausend Euro, obwohl die BWA fünfzehntausend Plus zeigt?
Ines : Genau, und das ist noch ohne den Zuwachs bei offenen Rechnungen und ohne Investitionen. Schauen wir uns jetzt die drei typischen Fälle an.
Fall 1: Rechnung gestellt, Geld fehlt
Tom : Wir haben im September dreihundertzehntausend Euro abgerechnet. Das Geld ist doch so gut wie da.
Ines : In der BWA zählt die Rechnung ab dem Tag, an dem die Leistung gebucht ist. Auf dem Konto zählt sie erst, wenn der Kunde zahlt.
Tom : Meine Kunden zahlen im Schnitt nach fünfundvierzig Tagen. Ist das schlimm?
Ines : Rechnen wir. Mit neunzehn Prozent Umsatzsteuer schreiben Sie im Monat rund dreihundertsiebzigtausend Euro brutto in Rechnung.
Ines : Bei fünfundvierzig Tagen stehen ständig etwa eineinhalb Monatsumsätze offen. Das sind gut fünfhundertfünfzigtausend Euro bei Ihren Kunden.
Tom : Das Geld kommt ja irgendwann. Wo ist da der Fehler?
Ines : Der Fehler ist, nicht zu merken, wenn das Ziel wandert. Zahlen die Kunden nach sechzig statt nach fünfundvierzig Tagen, stehen zwei Monatsumsätze offen.
Ines : Das sind gut hundertachtzigtausend Euro mehr, die Ihnen auf dem Konto fehlen. In der BWA ändert sich dabei kein einziger Euro.
Tom : Und dazu kommt noch die Umsatzsteuer, oder?
Ines : Ja, und das ist die zweite Falle. Bei Ihrer Größe rechnet das Finanzamt die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten ab, also nach Rechnung, nicht nach Zahlung.
Tom : Gibt es da keine Ausnahme?
Ines : Nach Paragraf zwanzig Umsatzsteuergesetz kann man auf Antrag nach Zahlungseingang versteuern. Für einen Betrieb wie Ihren geht das in der Regel nur bis achthunderttausend Euro Gesamtumsatz im Vorjahr.
Ines : Sie liegen bei deutlich über drei Millionen Euro im Jahr. Ihre Steuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt wurde.
Tom : Was heißt das in Euro für meinen September?
Ines : Auf dreihundertzehntausend Euro Umsatz sind das achtundfünfzigtausendneunhundert Euro Umsatzsteuer. Abzüglich der Vorsteuer aus dem Material bleiben rund siebenunddreißigtausend Euro.
Ines : Die sind am zehnten Oktober fällig. Auch wenn der Kunde erst im November bezahlt.
Tom : Kann ich mir da nicht mehr Zeit verschaffen?
Ines : Mit der Dauerfristverlängerung, das ist ein Antrag beim Finanzamt. Dann zahlen Sie einen Monat später, also am zehnten November.
Ines : Dafür verlangt das Finanzamt eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei rund vierhundertzwanzigtausend Euro sind das rund achtunddreißigtausend Euro.
Tom : Das Geld ist dann weg?
Ines : Nein, es wird mit der Vorauszahlung für Dezember verrechnet. Aber es ist jedes Jahr bis zum zehnten Februar fällig, und das gehört in Ihre Planung.
Tom : Gut. Was mache ich gegen die langen Zahlungsziele?
Ines : Erstens: Stellen Sie Abschlagsrechnungen. Paragraf sechshundertzweiunddreißig a Bürgerliches Gesetzbuch erlaubt Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten Leistung.
Ines : Das gilt auch für Material, das eigens für die Baustelle angeliefert ist. Dafür braucht der Kunde Eigentum am Material oder eine Sicherheit.
Tom : Und wenn einer einfach nicht zahlt?
Ines : Ein Firmenkunde ist spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung im Verzug. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Ines : Zahlungsziele über sechzig Tage sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind. Lassen Sie sich die also nicht unterschieben.
Tom : Und wie behalte ich das im Blick?
Ines : Mit der Liste der offenen Posten, die bekommen Sie aus der Buchhaltung. Schauen Sie jeden Montag auf alles, was älter als 30 Tage ist.
Fall 2: Neuer Transporter, Konto leer
Tom : Im September haben wir einen neuen Transporter gekauft. In der BWA sehe ich davon fast nichts.
Ines : Das ist richtig so. Ein Fahrzeug nutzen Sie mehrere Jahre, deshalb verteilt die Buchhaltung den Kaufpreis als Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Tom : Über wie viele Jahre?
Ines : Die AfA-Tabelle nennt für Pkw sechs Jahre, für Lkw neun. Ob Ihr Transporter als Lkw zählt und welche Methode gilt, klären Sie mit der Kanzlei.
Ines : Nehmen wir im Beispiel sechs Jahre und vierundfünfzigtausend Euro netto, gleichmäßig verteilt. Dann stehen in der BWA neuntausend Euro im Jahr, also siebenhundertfünfzig Euro im Monat.
Tom : Bezahlt habe ich aber die vierundfünfzigtausend auf einen Schlag.
Ines : Eben. Das Konto sieht den ganzen Betrag im September, die BWA nur siebenhundertfünfzig Euro.
Ines : Die Industrie- und Handelskammern sagen es genauso: Abschreibungen wirken nur im Moment der Anschaffung auf die Liquidität.
Tom : Und mein Darlehen für die Halle? Die Rate geht jeden Monat raus.
Ines : Im Beispiel siebentausendfünfhundert Euro Rate, davon tausendfünfhundert Euro Zinsen und sechstausend Euro Tilgung. In der BWA stehen nur die Zinsen.
Tom : Warum nicht die ganze Rate?
Ines : Weil die Tilgung kein Aufwand ist. Sie zahlen eine Schuld zurück, Ihr Gewinn ändert sich dadurch nicht, Ihr Kontostand schon.
Tom : Dann zahle ich den Transporter aus dem laufenden Ergebnis. Was ist daran falsch?
Ines : Aus dem Ergebnis bleiben Ihnen nach Tilgung dreizehntausend Euro im Monat. Für vierundfünfzigtausend Euro brauchen Sie also gut vier Monate.
Ines : In diesen Monaten fehlt der Puffer für alles andere. Für die Umsatzsteuer am zehnten und für einen Kunden, der zu spät zahlt.
Tom : Was mache ich stattdessen?
Ines : Finanzieren Sie lange Nutzung langfristig, etwa mit Leasing oder einem Darlehen über die Laufzeit des Fahrzeugs. Nicht aus dem Kontokorrent, das für kurzfristige Schwankungen gedacht ist.
Tom : Und wenn ich Gesellschafter bin und mir etwas auszahle?
Ines : Auch Privatentnahmen oder Ausschüttungen stehen nicht in der BWA, kosten aber Geld. Privatentnahmen zählen die Kammern ausdrücklich zu den Auszahlungen.
Ines : Legen Sie deshalb jede größere Zahlung, die nicht in der BWA steht, vorher neben Ihren Kontostand. Investition, Tilgung, Entnahme, alles in eine Zeile.
Fall 3: Der teure November
Tom : Seit die Kanzlei das Weihnachtsgeld abgrenzt, sieht unser November in der BWA normal aus. Trotzdem wird es dann jedes Mal eng.
Ines : Genau deshalb. In der BWA stehen jeden Monat fünftausend Euro, ausgezahlt werden aber sechzigtausend Euro im November.
Tom : Das ist doch genau das, was wir wollten, damit der Monat nicht verzerrt ist.
Ines : Für die BWA ist es richtig. Für das Konto heißt es: Im November gehen fünfundfünfzigtausend Euro mehr raus, als die BWA zeigt.
Tom : Was kommt im November noch dazu?
Ines : Die Gewerbesteuer. Vorauszahlungen sind jeweils am fünfzehnten Februar, Mai, August und November fällig, so steht es im Gewerbesteuergesetz.
Ines : Jede Rate ist grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung. Nehmen wir im Beispiel siebentausendfünfhundert Euro je Quartal.
Tom : Und die sehe ich in meiner BWA auch nicht?
Ines : In Ihrer Beispiel-BWA steht in der Zeile Steuern null. Dann trifft Sie die Rate ganz ohne Vorwarnung.
Tom : Was bleibt mir dann im November?
Ines : Normal kommen dreizehntausend Euro aus dem Ergebnis. Minus fünfundfünfzigtausend Euro Weihnachtsgeld und siebentausendfünfhundert Euro Gewerbesteuer.
Ines : Das sind fast fünfzigtausend Euro weniger auf dem Konto. In einem Monat, den die BWA als ganz normalen Gewinnmonat zeigt.
Tom : Und wenn dann noch ein großer Kunde später zahlt?
Ines : Dann reicht der Kreditrahmen vielleicht nicht mehr. Die Kammern warnen: Schon eine nicht abgesprochene Überziehung kann zur Sperrung des Kreditrahmens führen.
Tom : Gibt es solche Monate auch zu anderen Zeiten?
Ines : Im Januar die Jahresbeiträge, im Beispiel achtzehntausend Euro für Versicherungen. Im Februar die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer, falls Sie die Dauerfristverlängerung nutzen.
Ines : Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer-Vorauszahlungen, als GmbH Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Beide sind am zehnten März, Juni, September und Dezember fällig.
Tom : Wer im Betrieb soll das alles im Kopf haben?
Ines : Niemand soll das im Kopf haben. Schreiben Sie einen Zahlungskalender mit festen Terminen und Beträgen, das macht die Buchhaltung in einer Stunde.
Tom : Und was mache ich mit dem Kalender?
Ines : Legen Sie für jeden teuren Monat vorher eine Rücklage an. Für November im Beispiel jeden Monat rund fünftausend Euro für das Weihnachtsgeld.
Ines : Und sprechen Sie mit der Bank, bevor es eng wird. Mit dem Kalender in der Hand ist das ein ganz anderes Gespräch.
Zum Mitnehmen
Tom : Fassen Sie es mir zusammen. Was mache ich ab nächstem Monat?
Ines : Erstens: Rechnen Sie jeden Monat die Brücke vom Ergebnis zum Konto. Ergebnis plus Abschreibungen, minus Tilgung, Investitionen und den Zuwachs an offenen Rechnungen.
Ines : Zweitens: Schauen Sie jeden Montag auf die offenen Posten. Stellen Sie Abschläge, und mahnen Sie Firmenkunden spätestens 30 Tage nach Rechnung.
Ines : Drittens: Führen Sie einen Zahlungskalender. Umsatzsteuer am zehnten, Gewerbesteuer am fünfzehnten im Quartal, dazu Weihnachtsgeld und Jahresbeiträge.
Tom : Wie viel Zeit kostet mich das?
Ines : Die Brücke dauert eine Viertelstunde, wenn die BWA da ist. Den Kalender legen Sie einmal an und pflegen ihn bei jeder neuen Zahlung.
Tom : Und woran merke ich, dass es ernst wird?
Ines : Wenn die Brücke drei Monate hintereinander negativ ist, obwohl die BWA Gewinn zeigt. Dann reden Sie mit Kanzlei und Bank, nicht erst bei der ersten Mahnung.
Ines : Dieser Podcast kommt von Yupana, einer Software für den Mittelstand, die Kontobewegungen, Verträge, Software-Lizenzen und die BWA in einer Ansicht zusammenführt.
Quellen
Jede Zahl der Folge ist hier belegt.
- 01 § 17 InsO __17.html (öffnet in neuem Tab)
- 02 § 15a Abs. 1 InsO __15a.html (öffnet in neuem Tab)
- 03 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG __13.html (öffnet in neuem Tab)
- 04 § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG __20.html (öffnet in neuem Tab)
- 05 § 18 Abs. 1 und 2 UStG __18.html (öffnet in neuem Tab)
- 06 § 46 UStDV __46.html (öffnet in neuem Tab)
- 07 § 47 Abs. 1 UStDV __47.html (öffnet in neuem Tab)
- 08 § 48 Abs. 2 und 4 UStDV __48.html (öffnet in neuem Tab)
- 09 § 632a Abs. 1 BGB __632a.html (öffnet in neuem Tab)
- 10 § 286 Abs. 3 BGB __286.html (öffnet in neuem Tab)
- 11 § 271a Abs. 1 BGB __271a.html (öffnet in neuem Tab)
- 12 § 7 Abs. 1 EStG __7.html (öffnet in neuem Tab)
- 13 BMF, AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, BStBl I 2000, 1532 (Abdruck) bstbl_2000_21.pdf (öffnet in neuem Tab)
- 14 § 19 Abs. 1 und 2 GewStG __19.html (öffnet in neuem Tab)
- 15 § 31 Abs. 1 KStG __31.html (öffnet in neuem Tab)
- 16 § 37 Abs. 1 EStG __37.html (öffnet in neuem Tab)
- 17 IHK Hannover: Liquiditätsplanung liquiditaetsplanung-5281932 (öffnet in neuem Tab)
- 18 IHK Region Stuttgart: Liquiditätsplanung liquiditaetsplanung-678178 (öffnet in neuem Tab)
- 19 DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9211626 9211626 (öffnet in neuem Tab)
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Yupana ist eine Software für den Mittelstand, die Kontobewegungen, Verträge, Software-Lizenzen und die BWA in einer Ansicht zusammenführt. Was Ines in dieser Folge vorrechnet, sehen Sie dort an Ihren eigenen Zahlen.
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